Bei einem ersten telefonischen Kontakt besprechen wir mit Ihnen den weiteren Ablauf.
- Liegt noch keine Diagnose aus dem autistischen Spektrum vor, können wir Ihnen Kliniken und Fachärzte, welche eine autismusspezifische Diagnostik vornehmen, mit den jeweiligen Kontaktdaten nennen.
- Liegt bereits eine Diagnose aus dem autistischen Spektrum vor (oder eine Verdachtsdiagnose), vereinbaren wir mir Ihnen ein Informationsgespräch. Bei diesem stellen wir Ihnen die autismusspezifischen Fördermöglichkeiten und unsere institutionellen Rahmenbedingungen vor.
Wird eine weitergehende therapeutische Begleitung durch unsere Einrichtung gewünscht, kann eine Beantragung der Übernahme der Therapiekosten beim zuständigen Leistungsträger erfolgen. Hierbei sind wir gerne behilflich. Die Download der notwendigen Dateien finden Sie oben. Erfolgt dann eine Bewilligung der Therapie durch den zuständigen Kostenträger, erfolgt die Aufnahme auf unsere Warteliste.
Die Therapieleistungen sind für die Antragsteller in der Regel kostenlos und werden über die Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB XII finanziert.
Leistungsträger sind je nach Diagnose und Alter der Klienten in der Regel die Sozialämter (Fachservice für Soziales) oder Jugendämter der Städte und Kreise sowie die Landschaftsverbände.
Unser Einzugsgebiet umfasst die folgenden Kreise: Kreis Siegen-Wittgenstein, Lahn-Dill-Kreis, Kreis Olpe, Kreis Altenkirchen, Märkischer Kreis, Kreis Marburg-Biedenkopf, Westerwald-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, usw.