Spenden

Die Aufgaben des Vereins "autismus Siegen e.V." sowie des Therapiezentrums und der Wohnanlage verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Durch Spenden können Sie unsere Arbeit aktiv unterstützen.
 
Dabei kann eine Spende in Form von Geld oder Sachleistungen gegeben werden, aber auch eine Spende Ihrer Zeit unterstützt unser tägliches Tun. 
 
Verein autismus Siegen e.V.
Bankverbindung:
Sparkasse Siegen
IBAN: DE81 4605 0001 0048 0088 90
 
Autismus-Therapiezentrum Netphen gGmbH

Bankverbindung:
Volksbank in Südwestfalen eG
IBAN: DE14 4476 1534 5705 1343 00

Autismus-Wohnanlage Netphen gGmbH
Bankverbindung:
Sparkasse Siegen
IBAN: DE37 4605 0001 0048 0104 58

In der Zusammenarbeit mit unseren Klienten liegt der Fokus auf der Förderung sozialer Interaktionen sowie der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Wir helfen dabei, belastende, repetitive oder stereotype Verhaltensweisen in sozialadäquates Verhalten umzulenken und arbeiten daran, die Flexibilität in Bezug auf Interessen und Aktivitäten auszubauen. Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines positiven und angemessenen Selbstbildes. Zudem fördern wir kognitive Grundfunktionen, die als Basis für weiterführende Lernprozesse und das Verständnis sozialer Zusammenhänge dienen. Die Stärkung basaler und alltagspraktischer Selbsthilfefähigkeiten, die Verbesserung der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung sowie die Förderung fein- und grobmotorischer Fähigkeiten sind ebenfalls zentrale Aspekte unserer Therapie. Schließlich unterstützen wir unsere Klienten beim Erlernen neuer Handlungsstrategien, um aggressives oder selbstverletzendes Verhalten zu vermeiden. In der Zusammenarbeit mit den Familien bieten wir umfassende Informationen und Aufklärung über Autismus, sowohl allgemein als auch im individuellen Kontext. Wir bringen die Erfahrungen der Eltern mit dem Expertenwissen unserer Therapeuten zusammen und bieten ressourcenorientierte Beratung zur Stärkung familiärer Kompetenzen. Zudem geben wir konkrete Anleitungen zur autismusspezifischen Gestaltung von Kommunikations-, Lern- und Alltagssituationen und unterstützen die Familien im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen. Die Entwicklung von Strategien zur Entlastung und Stressbewältigung, Krisenintervention sowie Beratung zu den zustehenden Unterstützungsmöglichkeiten sind weitere wichtige Bestandteile unserer Arbeit. Auch die Zusammenarbeit mit institutionellen Bezugspersonen ist uns ein Anliegen. Wir informieren über Autismus und die damit verbundenen Verhaltensweisen der Klienten und unterstützen beim Umgang mit autismusspezifischen Verhaltensweisen. Durch Analysen von Räumlichkeiten und Situationen sowie durch pädagogische Interventionen helfen wir, die Entwicklung der Klienten zu fördern. Kooperationsgespräche zur Abstimmung der Förderansätze und die Vermittlung autismusspezifischer Methoden, wie TEACCH und PECS, runden unser Angebot ab. Durch diese umfassenden Maßnahmen möchten wir die Lebensqualität unserer Klienten nachhaltig verbessern und ihnen sowie ihren Familien die bestmögliche Unterstützung bieten.

Wenn wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten können, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch. Hier werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingung für die Therapie festgelegt. Es erfolgt eine Anamnese, in der die autismusspezifische Symptomatik des Klienten, sowie die familiäre und institutionelle Situation erfasst werden. Des Weiteren werden vorrangige Therapieziele und Methoden besprochen.

Nach einer mehrwöchigen Phase der Förderdiagnostik und des Beziehungsaufbaus wird ein individueller Förderplan in Absprache mit den Bezugspersonen des Klienten erarbeitet.

Der Therapieverlauf wird anhand ausführlicher Entwicklungsberichte sowohl für den Klienten, bzw. deren gesetzlicher Vertreter als auch für die Kostenträger transparent gehalten.

In der Regel sind die therapeutischen Interventionen aufgrund der komplexen Symptomatik über einen mehrjährigen Zeitraum notwendig.

Nach Beendigung der regelmäßigen Förderung kann ein Stundenkontingent für Beratungsgespräche beantragt werden, um Situationen, welche einen erneuten Unterstützungsbedarf notwendig machen (Pubertät, Krisen, etc.), begleiten zu können.

All unsere Therapieangebote umfassen eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld.

Die Einzeltherapie findet in der Regel für zwei Therapieeinheiten pro Woche (zwei Stunden) im Autismus-Therapiezentrum Netphen, oder je nach Wohnort des Klienten in den Standorten in Wenden, Betzdorf oder Gummersbach statt. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Therapie auch mobil im Umfeld des Klienten stattfinden.


Die Therapieziele werden individuell mit dem Klienten und/oder gemeinsam mit den Bezugspersonen der Klienten erarbeitet. In dem geschützten Rahmen der Einzeltherapie kann an der Erreichung der individuellen Ziele gearbeitet werden, um sie dann in den Alltag des Klienten zu übertragen.

Die Therapiegruppen richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Autismus Spektrum, die bereits in der Einzeltherapie soziale Basiskompetenzen zur Teilnahme an einer Gruppentherapie erworben haben. Im Rahmen der Gruppentherapie kann erworbenes Wissen oder geübtes Verhalten aus dem einzeltherapeutischen Setting bezüglich sozialer Verhaltensweisen und Situationen mit etwa Gleichaltrigen erprobt werden. Zudem haben die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, eigene Themen, Inhalte und Interessen einzubringen.

Die Therapiegruppen finden regelmäßig (je nach Gruppe ein bis vier Mal im Monat) für zwei Therapieeinheiten (zwei Stunden) statt und werden je von zwei Therapeuten durchgeführt. Die Gruppen werden von den Therapeuten individuell nach Alter, Fähigkeiten und zu bearbeitenden Inhalten der Klienten zusammengestellt.

Wahl und Sitzungen des Bewohnerbeirats

Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre neu gewählt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht, zu wählen und sich zur Wahl aufstellen zu lassen.

Der Beirat tagt regelmäßig, mindestens alle zwei Monate, um aktuelle Themen zu besprechen und Anliegen der Bewohner und Bewohnerinnen zu bearbeiten. In dringenden Fällen können zusätzliche Sitzungen einberufen werden.

Rechte und Pflichten

Der Bewohnerbeirat hat das Recht, in wichtigen Angelegenheiten angehört zu werden und Vorschläge zu unterbreiten. Er kann Versammlungen einberufen und sich mit der Einrichtungsleitung austauschen. Gleichzeitig trägt er Verantwortung dafür, dass alle Bewohner und Bewohnerinnen fair vertreten werden und die gemeinsamen Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden.

Der Bewohnerbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen und der Einrichtungsleitung – für ein harmonisches und selbstbestimmtes Miteinander.

Nach Beendigung der regelmäßig stattfindenden Therapie, besteht die Möglichkeit bei dem zuständigen Kostenträger einige Therapieeinheiten zur Nachsorge zu beantragen.

Diese kann im Falle von erneut auftretenden Fragen oder Krisen in Anspruch genommen werden und gewährt somit eine schnelle und flexible Hilfe im Bedarfsfall.

Bewohnerbeirat der Autismus Wohnanlage gGmbH

Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass diese aktiv am Leben in der Wohnanlage mitwirken.

Zentrales Gremium hierfür ist der Bewohnerbeirat. Über ihn können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen – zum Beispiel zur Verpflegung, zur Freizeitgestaltung oder zur Gestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens.

Gespräche finden bei uns jederzeit statt. Dringende Themen werden zeitnah besprochen und gemeinsam an Lösungen gearbeitet. Der Bewohnerbeirat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, bei denen aktuelle Themen behandelt werden.

 

Unser Bewohnerbeirat besteht aus folgenden Personen:

  • Marc Diehl – Vorsitzender des Bewohnerbeirats
  • Alexander Hochstein – Mitglied des Bewohnerbeirats
  • Katharina Lommel – Mitglied des Bewohnerbeirats

 

Assistenzen des Bewohnerbeirats:

  • Sarah Ruhwedel – Haus Grün
  • Tanja Ebbinghaus – Haus Gelb
  • Tanja Gotthardt – Haus Orange

 

Aufgaben des Bewohnerbeirats

Aufgabe des Bewohnerbeirats ist es, mit der Einrichtungsleitung der Autismus Wohnanlage gGmbH zu sprechen. Dabei soll er:

  • die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zur Geltung bringen und im Gespräch mit der Leitung Möglichkeiten der Umsetzung besprechen
  • bei Problemen zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und der Leitung vermitteln
  • Vorschläge, Wünsche und Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und weitertragen

Der Bewohnerbeirat hat das Recht, Anträge zu stellen, um Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Zudem unterstützt er neue Bewohnerinnen und Bewohner dabei, sich gut einzuleben – zum Beispiel:

  • durch persönliche Gespräche
  • durch die Einbindung in Veranstaltungen und das Gemeinschaftsleben
  • indem er die Einrichtungsleitung zu besonderen Initiativen anregt

 

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte

Durch das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen sind dem Bewohnerbeirat verschiedene Rechte übertragen worden.

Mitbestimmungsrecht besteht bei:

  • Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung
  • Planung und Durchführung von Freizeitveranstaltungen
  • Gestaltung der Hausordnung

 

Mitwirkungsrecht besteht bei:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Änderungen der Kostensätze
  • Grundsätzen zu Unterkunft und Betreuung
  • Ausstattung und Gestaltung der Gemeinschaftsräume
  • Wesentlichen Veränderungen des Angebots
  • Zusammenschluss mit einer anderen Einrichtung
  • Umfassenden Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Teilhabe
  • Einstellung der Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt

Der Bewohnerbeirat muss vor Entscheidungen der Einrichtungsleitung rechtzeitig und umfassend informiert werden.

 

Ihr habt Fragen oder Anliegen?

Wir sind gerne für euch da – sprecht uns einfach persönlich an! Wir freuen uns auf viele Gespräche und eine gute Zusammenarbeit mit euch.

Euer Bewohnerbeirat & die Assistenzen
Autismus Wohnanlage gGmbH

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